Nützliches

Arten der Alarmierung

Der Funkmeldeempfänger

Der Funkmelder ist das Rückgrat der Funkalarmierung bei den BOS. Auf 4-Meter Sprechfunk-Kanälen eigenen Umsetzern abgestrahlt wird. Die Funkmelder empfangen diesen Ruf, werten sie aus und alarmieren lautstark, wenn die gesendete Tonfolge (die Alarmschleife) vom Melder als Alarmruf erkannt wird. Jeder Funkmelder "erkennt" eine oder auch mehrere Schleifen, weil er genau darauf eingestellt (programmiert oder codiert) worden ist. Mit fast allen FME kann man auch den normalen Sprechfunkverkehr auf "seinen" Funkkanal verfolgen.

Folgende Funkmeldeempfänger (FME oder auch "Piepser" genannt) besitzt die FF Kell am See:

 

Die Sirene

Auch im Zeitalter moderner Alarmierungstechnik mit immer kleiner werdenden und individuell programmierbaren Funkmeldeempfänger hat die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr immer noch eine sehr große Bedeutung.

Während es in großen Städten undenkbar wäre, die Feuerwehr bei oft mehreren Einsätzen pro Woche über Sirene zu alarmieren, ist dies besonders für kleine Feuerwehren mit oft nur wenigen Einsätzen im Jahr meist die einzige Möglichkeit, überhaupt alarmiert werden zu können. Sie verfügen in der Regel über keine oder nur wenige Meldeempfänger.

Auch größere Wehren, die aufgrund der Einsatzhäufigkeit im Normalfall nur "still" über Meldeempfänger alarmiert werden, halten zusätzlich an der Möglichkeit der Sirenenalarmierung fest, um im Bedarfsfall bei größeren Schadenslagen möglichst viele Einsatzkräfte erreichen zu können.

 

Funktion und Aufbau von Sirenen


Die SireneDer Sirenenmotor

Die am meisten verwendete Sirene ist der Typ E57 nach DIN 41096. Unter dem pilzförmigen Sirenen-Schutzdach befindet sich ein 5kW-Drehstrommotor 220/380 (230/400) Volt, der ein mit Polyamid beschichtetes Laufrad antreibt. Der im Inneren der Sirene entstehende Luftstrom erzeugt so einen Lautstarken Ton der Frequenz 420 Hz. Durch den Schalldruck von 129dB beträgt die Hörweite im Freien ca. 6 km und gegen den Wind ca. 3 km.

Montiert sind die Sirenen überwiegend auf Hausdächern. Da es besonders bei Sirenenumbauten bzw. Neuerrichtungen schwierig ist, geeignete Objekte zu finden, werden Sirenen auch auf Masten montiert. Die Sirenensteuerung hierzu ist in einem Schaltkasten neben dem Mast untergebracht.

In der "Verordnung über öffentliche Schallzeichen" ist festgelegt welche Schallzeichen für bestimmte Situationen zu benutzen ist. Das Schallzeichen für "Alarm bei Feuer und anderen Notständen" lautet dreimal einen in der Höhe gleichbleibenden Ton (Dauerton) von je 12 Sekunden, mit je 12 Sekunden Pause zwischen den Tönen.

 

Geschichtliches über Sirenen

Zum überwiegenden Teil handelt es sich bei den Sirenen um ehemalige Zivilschutzsirenen des Bundes. Sie wurden in den 50er Jahren aufgebaut, um die Bevölkerung in Katastrophen- und Krisensituationen bzw. im Verteidigungsfall zu warnen. Die Ansteuerungen hierzu erfolgte drahtgebunden über Postleitungen durch das "Warnamt", das den Regierungen unterstellt war.

Darüber hinaus dienten die Sirenen aber auch zur Alarmierung der freiwilligen Feuerwehren. In der Anfangszeit war dies nur über die angeschlossenen Handdruckmelder ("Feuermelder") möglich als in den 70er Jahren die Funkalarmierungen eingeführt wurden und die Sirenensteuerungen umgerüstet wurden.

Aufgrund zunehmender politischer Entspannung in den 80er Jahren sah der Bund als Eigentümer der Zivilschutzsirenen keine Notwendigkeit mehr, diese weiter zu betreiben und plante 1989 einen Abbau der Sirenen. Da jedoch vielerorts die Feuerwehr-Alarmierung darüber sichergestellt war, wurde den Gemeinden die Sirenen unentgeltlich zur Übernahme angeboten. Auf diese Weise wurden notwendige Sirenen erhalten, nicht Notwendige (z.B in Orten ohne eigene Feuerwehr) wurden abgebaut.

Bei den sich heute in Betrieb befindlichen Sirenen handelt es sich aber keineswegs nur um Zivilschutzsirenen des Bundes. Mancherorts wurden sogar neue Sirenen aufgebaut, um die Alarmierungssicherheit der Feuerwehr z.B. in stark angewachsenen Ortsteilen sicherzustellen. Auch beim Umsetzen von Sirenenstandorten (z.B. wegen Hausabriss) werden oft komplett neue Sirenenanlagen installiert.

 

Auslösung der Sirenen

a)
Üblicherweise werden Sirenen heutzutage jedoch über Funk ausgelöst. Die alarmierten Einheiten melden sich dann über Funk oder telefonisch bei der alarmauslösenden Stelle (im Landkreis Trier-Saarburg: die Leitstelle Trier, im Haus der Berufsfeuerwehr Trier, St-Barbara-Ufer 40) und erfahren dort den Alarmierungsgrund.

Technisch gesehen läuft die Funkalarmierung von Sirenen genauso wie die Funkalarmierung von Meldeempfängers ab. Bei analogen 5-Ton-Alarmierung wird vom Alarmgeber in der alarmauslösenden Stelle ein 5-Ton-Selektivruf generiert, der jede Sirene (oder Sirenengruppe) eindeutig adressiert. Zur Vermeidung von Fehlauslösung wird zusätzlich ein Doppelton ausgesendet.

Die am Sirenenstandort installierten Fernwirkeempfänger (auch Funksteuerempfänger genannt) werten - ähnlich eines Meldeempfängers - den ausgesendeten 5-Ton-Selektivruf sowie den Doppelton aus. Stimmt die Kombination mit der des Funksteuerempfängers überein, wird über einen Taktgenerator der Strom des Sirenenmotors entsprechend der Sirenensignale ein und ausgeschaltet.

b)
Die zweite Möglichkeit ist die Auslösung der Sirene über den Handdruckmelder, besser bekannt als "Feuermelder". Er ist nach DIN 14 654 in einem roten, voll schutzisoliert Kunststoffgehäuse eingebaut. Der Druckknopf ist beleuchtet und mit einer dünnwandigen einschlagbaren Glasscheibe vor versehentliches Betätigen geschützt.