Arten der Alarmierung
Der Funkmeldeempfänger
Der Funkmelder ist das Rückgrat der Funkalarmierung bei
den BOS. Auf 4-Meter Sprechfunk-Kanälen eigenen Umsetzern
abgestrahlt wird. Die Funkmelder empfangen diesen Ruf, werten
sie aus und alarmieren lautstark, wenn die gesendete Tonfolge
(die Alarmschleife) vom Melder als Alarmruf erkannt wird.
Jeder Funkmelder "erkennt" eine oder auch mehrere Schleifen,
weil er genau darauf eingestellt (programmiert oder codiert)
worden ist. Mit fast allen FME kann man auch den normalen
Sprechfunkverkehr auf "seinen" Funkkanal verfolgen.
Folgende Funkmeldeempfänger (FME oder auch "Piepser" genannt)
besitzt die FF Kell am See:
Die Sirene
Auch im Zeitalter moderner Alarmierungstechnik mit immer
kleiner werdenden und individuell programmierbaren Funkmeldeempfänger
hat die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr immer noch
eine sehr große Bedeutung.
Während es in großen Städten undenkbar
wäre, die Feuerwehr bei oft mehreren Einsätzen
pro Woche über Sirene zu alarmieren, ist dies besonders
für kleine Feuerwehren mit oft nur wenigen Einsätzen
im Jahr meist die einzige Möglichkeit, überhaupt
alarmiert werden zu können. Sie verfügen in der
Regel über keine oder nur wenige Meldeempfänger.
Auch größere Wehren, die aufgrund der Einsatzhäufigkeit
im Normalfall nur "still" über Meldeempfänger
alarmiert werden, halten zusätzlich an der Möglichkeit
der Sirenenalarmierung fest, um im Bedarfsfall bei größeren
Schadenslagen möglichst viele Einsatzkräfte erreichen
zu können.
Funktion und Aufbau von Sirenen
Die am meisten verwendete Sirene ist der Typ E57 nach DIN
41096. Unter dem pilzförmigen Sirenen-Schutzdach befindet
sich ein 5kW-Drehstrommotor 220/380 (230/400) Volt, der
ein mit Polyamid beschichtetes Laufrad antreibt. Der im
Inneren der Sirene entstehende Luftstrom erzeugt so einen
Lautstarken Ton der Frequenz 420 Hz. Durch den Schalldruck
von 129dB beträgt die Hörweite im Freien ca. 6
km und gegen den Wind ca. 3 km.
Montiert sind die Sirenen überwiegend auf Hausdächern.
Da es besonders bei Sirenenumbauten bzw. Neuerrichtungen
schwierig ist, geeignete Objekte zu finden, werden Sirenen
auch auf Masten montiert. Die Sirenensteuerung hierzu ist
in einem Schaltkasten neben dem Mast untergebracht.
In der "Verordnung über öffentliche Schallzeichen"
ist festgelegt welche Schallzeichen für bestimmte Situationen
zu benutzen ist. Das Schallzeichen für "Alarm
bei Feuer und anderen Notständen" lautet dreimal
einen in der Höhe gleichbleibenden Ton (Dauerton) von
je 12 Sekunden, mit je 12 Sekunden Pause zwischen den Tönen.
Geschichtliches über Sirenen
Zum überwiegenden Teil handelt es sich bei den Sirenen
um ehemalige Zivilschutzsirenen des Bundes. Sie wurden in
den 50er Jahren aufgebaut, um die Bevölkerung in Katastrophen-
und Krisensituationen bzw. im Verteidigungsfall zu warnen.
Die Ansteuerungen hierzu erfolgte drahtgebunden über
Postleitungen durch das "Warnamt", das den Regierungen
unterstellt war.
Darüber hinaus dienten die Sirenen aber auch zur Alarmierung
der freiwilligen Feuerwehren. In der Anfangszeit war dies
nur über die angeschlossenen Handdruckmelder ("Feuermelder")
möglich als in den 70er Jahren die Funkalarmierungen
eingeführt wurden und die Sirenensteuerungen umgerüstet
wurden.
Aufgrund zunehmender politischer Entspannung in den 80er
Jahren sah der Bund als Eigentümer der Zivilschutzsirenen
keine Notwendigkeit mehr, diese weiter zu betreiben und
plante 1989 einen Abbau der Sirenen. Da jedoch vielerorts
die Feuerwehr-Alarmierung darüber sichergestellt war,
wurde den Gemeinden die Sirenen unentgeltlich zur Übernahme
angeboten. Auf diese Weise wurden notwendige Sirenen erhalten,
nicht Notwendige (z.B in Orten ohne eigene Feuerwehr) wurden
abgebaut.
Bei den sich heute in Betrieb befindlichen Sirenen handelt
es sich aber keineswegs nur um Zivilschutzsirenen des Bundes.
Mancherorts wurden sogar neue Sirenen aufgebaut, um die
Alarmierungssicherheit der Feuerwehr z.B. in stark angewachsenen
Ortsteilen sicherzustellen. Auch beim Umsetzen von Sirenenstandorten
(z.B. wegen Hausabriss) werden oft komplett neue Sirenenanlagen
installiert.
Auslösung der Sirenen
a)
Üblicherweise werden Sirenen heutzutage jedoch über
Funk ausgelöst. Die alarmierten Einheiten melden sich
dann über Funk oder telefonisch bei der alarmauslösenden
Stelle (im Landkreis Trier-Saarburg: die Leitstelle Trier,
im Haus der Berufsfeuerwehr Trier, St-Barbara-Ufer 40) und
erfahren dort den Alarmierungsgrund.
Technisch gesehen läuft die Funkalarmierung von Sirenen
genauso wie die Funkalarmierung von Meldeempfängers
ab. Bei analogen 5-Ton-Alarmierung wird vom Alarmgeber in
der alarmauslösenden Stelle ein 5-Ton-Selektivruf generiert,
der jede Sirene (oder Sirenengruppe) eindeutig adressiert.
Zur Vermeidung von Fehlauslösung wird zusätzlich
ein Doppelton ausgesendet.
Die am Sirenenstandort installierten Fernwirkeempfänger
(auch Funksteuerempfänger genannt) werten - ähnlich
eines Meldeempfängers - den ausgesendeten 5-Ton-Selektivruf
sowie den Doppelton aus. Stimmt die Kombination mit der
des Funksteuerempfängers überein, wird über
einen Taktgenerator der Strom des Sirenenmotors entsprechend
der Sirenensignale ein und ausgeschaltet.
b)
Die zweite Möglichkeit ist die Auslösung der Sirene
über den Handdruckmelder, besser bekannt als "Feuermelder".
Er ist nach DIN 14 654 in einem roten, voll schutzisoliert
Kunststoffgehäuse eingebaut. Der Druckknopf ist beleuchtet
und mit einer dünnwandigen einschlagbaren Glasscheibe
vor versehentliches Betätigen geschützt.
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